Helme
Der Helm muss mit
Ohne geeigneten Helm darf man nicht Roller- oder Motorradfahren.
Während Autofahrer bei einem Unfall von reichlich Blech und einer Knautschzone umschlossen sind, haben Roller- und Motorradfahrer nur eine extrem dünne Schutzschicht um sich herum – und zwar die, die sie am eigenen Leib tragen. Für die Schutzkleidung ist allerdings jeder Fahrer selbst verantwortlich, eine Vorschrift, dass man nur mit Lederkombi aufs Bike darf, gibt es nicht.
Nur beim Motorradhelm mischt sich der Gesetzgeber ein: Der ist seit 1976 Pflicht, wenn das Kraftrad eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreicht. Und seit 2006 entsprechen sogar nur noch "geeignete Schutzhelme" der Straßenverkehrs-Ordnung.