Fahrzeugbrief fehlt!
Frage: Tango
Hey Leute!
Habe ein gebrauchtes Motorrad von einem Bekannten bekommen. Dieses ist auch noch angemeldet.
Allerdings findet er der Fahrzeugbrief nicht mehr. Fahrzeugschein vorhanden.
Was nun (sprach Zeus) ??
Kann mir jemand weiterhelfen?
(Hoffe bin in der richtigen Rubrik gelandet)
Lg, Tango
Antwort Walter
Hi Tango,
ich bin jetzt nicht der Experte, aber im Kraftfahrbundesamt/Zentralregister kannst du sicher weitere Auskunft bekommen.
Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister in Form einer Bescheinigung gemäß § 23 StVZO
Du hast keinen Brief dann gehört Dir das Fahrzeug erstmal nicht.
Gemäß dem Urteil des BGH Karlsruhe (Aktenzeichen: VIII ZR 184/05 vom 13.09.2006) besitzt der Kfz-Brief eine Besitzstandsfunktion, die nahelegt, dass der Vorlegende auch der Verfügungsberechtigte über die Sache bzw. Kfz ist. Der KFZ-Brief sollte deshalb an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.
Ohne die Vorlage des zum KFZ gehörenden Briefes können Statusänderungen wie KFZ-Ummeldung, KFZ-Abmeldung oder Zulassung, nicht durchgeführt werden.
Ich würde das alles auch den Bekannten machen lassen, denn dieser ist erst einmal noch verantwortlich für die Papiere und auch für die Kosten.
Der Bekannte müsste eine eidesstattliche Versicherung abgeben und beglaubigen lassen, dass er den Brief verloren hat
Damit dann zur Zulassungsstelle und außerdem:
Personalausweis oder Reisepass
Kfz-Schein
Bericht über letzte Hauptuntersuchung
Gebühren ca.:
€ 10,90 Ersatzbriefausstellung,
€ 3,60 Briefgebühr,
€ 30,70 Eidesstattliche Versicherung,
€ 5,10 KBA-Aufbietung
Ich habe noch das gefunden:
Wenn ein KFZ-Brief nicht mehr auffindbar ist oder auch versehentlich zerstört wurde, muss dieses zwingend dem ortsansässigen Zulassungsamt gemeldet werden. Wir empfehlen allerdings, vorab mit dem jeweiligen Zulassungsamt Kontakt aufzunehmen, um die entsprechende Vorgehensweise mit dem Amt abzusprechen.
Viele Zulassungsämter verlangen in diesem Kontext die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vom ehemaligen Eigentümer, bevor ein neuer KFZ-Brief beantragt oder ausgestellt wird. (Die Abgabe einer solchen eidesstattlichen Versicherung kann durch den ehemaligen Eigentümer oder die beauftragten Vertreter der Ämtergänger KG erfolgen, sofern eine notariell bestätigte, eidesstattliche Versicherung des ehemaligen Eigentümers vorliegt. Bei Verlust von Dokumenten von Firmenwagen kann nur der Geschäftsführer und allenfalls ein Prokurist diese Erklärung rechtswirkend abgeben.) Weiter gilt zu beachten, dass während des Zeitraumes der Ausstellphase des KFZ- Briefes, keine Statusänderungen vorgenommen werden dürfen.
Und auch nach dem Erhalt des neuen KFZ-Briefes, muss ein Wiederauffinden des „alten" KFZ-Briefes dem Amt angezeigt werden. Kosten für die Beantragung eines neuen KFZ-Briefes:
- 10 € für die Abgabe der eidesstattlicher Versicherung
- ca. 70 € für die Ausstellung des neuen KFZ-Briefes
Die Dauer für die Ausstellung beläuft sich auf 4-6 Wochen (gleiches gilt für Zulassungsbescheinigung II).