Abgasuntersuchung (AU) Änderung
Abgasuntersuchung (AU) Änderung
Die Abgasuntersuchung (AU) an Fahrzeugen als eigenständige Prüfung 2010 entfällt ab Januar 2010 . Die Bewertung des Abgasverhaltens bei Otto- und Dieselmotoren wird dann Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Aus diesem Grund werden auch bei der Zulassung von Fahrzeugen in Zukunft keine AU Plaketten mehr am vorderen Kennzeichen angebracht.
Der Wegfall der Plakette ist Teil einer umfangreichen Reform der Fahrzeugüberwachung, die bereits 2006 begonnen hat. Damals wurde bei Fahrzeugen, die mit einem elektronischen Überwachungssystem der abgasrelevanten Bauteile ausgestattet waren, dem sogenannten OBD-System, die Abgasuntersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung. Bei Fahrzeugen, die ab 2006 neu zugelassen wurden, kann in der Regel nun sogar auf die Abgasmessung am Auspuff- Endrohr völlig verzichtet werden.
Vom 1. Januar 2010 an wird bei allen Fahrzeugen die Abgasuntersuchung im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt. Die Prüfvorschriften bieten jedoch die Möglichkeit, dass speziell anerkannte Werkstätten auch weiterhin Abgasmessungen an den Fahrzeugen vor der fälligen Hauptuntersuchung durchführen können. Dies darf jedoch nicht früher als im Vormonat der Fälligkeit der Hauptuntersuchung erfolgen. Das von der Werkstatt protokollierte Ergebnis fließt dann in die Hauptuntersuchung des Prüfingenieurs mit ein. Bei Fahrzeugen mit unterschiedlichen Fälligkeiten für Haupt- und Abgasuntersuchung wird wegen des Ablaufs der noch vorhandenen AU-Plakette jedoch keine vorfristige Hauptuntersuchung fällig. Noch vorhandene Plaketten werden im Zuge der nächsten Hauptuntersuchung entfernt.