Abstruse Rechtsprechung
Abstruse Rechtsprechung
Vorsicht beim Überholvorgang.
Geschehen ist folgendes:
Eine Autofahrerin scherte nach Betätigen des Blinkers aus einer Kolonne aus. Der hinter ihr fahrende Motorradfahrer schien zum gleichen Zeitpunkt überholen zu wollen, und fuhr fraglich infolge Geschwindigkeitsüberschuss auf das beschriebene vor ihm fahrende Fahrzeug auf. Mit Aktenzeichen wurde dem Motorradfahrer ein 70%ige Mitschuld vor dem Landgericht Potsdam zugesprochen. Die Begründung: Der Motorradfahrer hätte die Geschwindigkeit verringern müssen und eine Gelegenheit zum Wiedereinscheren in die Kolonne suchen müssen.
Az: 7 S 167/05