Ausbremsen
Absichtliches Ausbremsen: Versicherung muss nicht zahlen
Wer nachfolgende Kraftfahrer durch starkes Abbremsen im fließenden Verkehr "schulmeistern" will, verliert schnell mal, bei einem Auffahrunfall seinen Versicherungsschutz.
Das hat das OLG Nürnberg entschieden. Danach erkennen Autofahrer in diesem Fall im Zweifel die nahe liegende Möglichkeit eines Verkehrsunfalls und nehmen die Folge ihres Handelns billigend in Kauf.
Deswegen könne ihnen wegen vorsätzlicher Herbeiführung eines Unfalls der Versicherungsschutz versagt werden.
Az: 2 U 2712/04