Beifahrer haftet mit bei Alkoholfahrt
Beifahrer haftet mit bei Alkoholfahrt
Bei Unfall durch Alkohol am Steuer haftet auch Beifahrer!
Bei einem Unfall durch Alkohol am Steuer könnten unter Umständen Fahrer und Beifahrer je zur Hälfte zur Kasse gebeten werden. Das hat das OLG Celle in einem Urteil entschieden.
Zwei Herren hatten vor dem Alkoholkonsum ausgemacht, wer von beiden danach fahren soll. Es kam anders: Es setzte sich doch der andere ans Steuer. Das OLG entschied, auch der Beifahrer müsse für die Unfallfolgen haften, da er sich nicht an die Absprache gehalten habe.
(AZ: 14 U 132/04)