Der Beschleunigungsstreifen
Der Beschleunigungsstreifen
Allgemein auf Autobahnen vorhandene Beschleunigungsstreifen bringen infolge des Geschwindigkeitsüberschusses herannahender Fahrzeuge die Verpflichtung mit sich sich schnellstmöglich ein zu fädeln, dies allerdings ohne Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Allerdings darf das zügige Einfädeln unter keinen Umständen missverstanden werden, denn es besteht laut Gesetz zweifelsfrei Wartepflicht!
Eine Missachtung dieser Regel verstößt gegen das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme, und verletzt auch die Vorfahrt des fließenden Verkehrs. Laut einem bestehenden Urteil (OLG Naumburg) haftet der Verursacher im falle eines ursächlich verursachten Unfalls voll. Aber auch hier ist durchaus möglich in Mithaftung genommen zu werden, wenn sich herausstellt das der Verunfallte bremsen oder ausweichen konnte.
Az: 10 U 16/06