Doppelkarte bietet Vollkaskoschutz
Doppelkarte bietet Vollkaskoschutz
Hat eine Kfz-Versicherung einem Kunden zwecks Zulassung eines Fahrzeuges erst einmal eine Doppelkarte ausgehändigt, kann sie sich vor Abschluss des eigentlichen Versicherungsvertrages im Falle eines Unfalls nicht damit herausreden, es sei kein Vollkaskoschutz vereinbart worden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
In dem Fall hatte der Kunde seinen Versicherungsagenten angerufen und um Zusendung einer vorläufigen Deckungskarte gebeten. Das Fahrzeug solle vollkaskoversichert werden. Kurze Zeit darauf baute der Kunde einen Unfall. Den Schaden am eigenen Fahrzeug muss die Versicherung übernehmen, entschieden die Karlsruher Richter. Die Assekuranz habe nämlich nicht eindeutig erklärt, dass sie nur das Haftpflichtrisiko übernehmen wollte.
(Az.: 12 U 86/06)