Fahren in der Gruppe
Fahren in der Gruppe
Gemäß einem Urteil des brandenburgischen Oberlandesgerichts ist riskantes Fahren in der Gruppe als sportlicher Wettbewerb gleichgestellt worden, nachdem ein verunfallter Schadenersatz eingefordert hatte, weil der vorne fahrende Biker in die Eisen stieg, und er infolge dessen auffuhr. Die Tatsache das diese Gruppe sehr riskant fuhr, und kaum Sicherheitsabstand eingehalten worden ist, genügte die Ansprüche des Verunfallten nieder zu schmettern.
Hierbei ist zusätzlich anzumerken, das der fraglich im Raum stehende Unfallverursacher eventuell privat haftbar gemacht werden kann, wenn wie oben geschehen die Versicherung von einer Leistung ( gem. Urteil ) befreit worden ist. Der Gedanke das vergleichbares jederzeit geschehen kann, ist geeignet sich darüber im klaren zu sein, welche Gefahren versicherungstechnisch im Raum stehen, wird wie bei uns auch in der Gruppe gefahren. Denn, im Falle eines Unfalls braucht sich, fraglich unter Schock stehend, nur mal jemand zu verplappern, und schon befand sich die gesamte Gruppe in einem * sportlichen Wettbewerb *.
Ich möchte daher dieses Urteil zum Anlass nehmen, auch wenn wir uns grundsätzlich an die Straßenverkehrsordnung halten, das wir im Falle eines Falles grundsätzlich erklären, das kein Wettbewerb stattgefunden, sondern in unserer Gruppe grundsätzlich gesetzeskonform gefahren wird!
Az: 12U 2009/06