Fahrerindentifizierung
Fahrerindentifizierung
Abgleich von Fotos mittels der Meldebehörde.
Die Berechtigung der Bußgeld Behörde gespeicherte Fotos von Ausweisen und Führerschein u.v.m. bei den Meldebehörden zwecks Verfolgung einer Straftat oder auch einer Ordnungswidrigkeit ab zu gleichen, wurde ausdrücklich bestätigt. Neben dem Urteil wurde entschieden das Persönlichkeitsrechte sofern der Beweis erbracht worden ist, hinten anstehen, und auch die Verhältnismäßigkeit dieser Aktion keine Verletzung der persönlichen Grundrechte beinhaltet.
Az: 1 ObOwi 310/2003, ADAJUR Dok.Nr. 55786, DAR 04, 38