Fahrradfahrer mit Abstand überholen
Fahrradfahrer mit Abstand überholen
Im einem Fall muss ein Radler 5.000,- € Schmerzensgeld zahlen, weil er eine 64-jährige Dame so knapp überholt hatte, dass diese mit ihrem Fahrrad gestürzt war.
Die Rentnerin hatte einen Bruch des 12. Brustwirbels erlitten. Wer einen Radfahrer mit zu geringem Abstand überholt, haftet auch dann für einen Sturz, wenn es nicht zu einer Berührung des Fahrrads gekommen ist. So lautet das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Auch ohne Kontakt der Räder habe der Überholende den Sturz durch die von ihm ausgelöste Schrecksituation zu verantworten.
Wer auf schmalen Radwegen unbedingt überholen wolle, müsse den Vorausfahrenden zumindest mit einem Klingelzeichen warnen.
(Az.: 6 U 105/03)