Fahrschüler kann mithaften
Kann ein Fahrschüler für einen Verkehrsunfall haftbar gemacht werden?
Laut einem Urteil des OLG Koblenz ja. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrschüler wie es heißt, unter Berücksichtigung seines Ausbildungsstandes und seines Könnens den Unfall "unschwer hätte vermeiden können".
Damit gaben die Richter in ihrem Urteil der Haftungsklage eines Autofahrers gegen einen Fahrschüler statt. Dieser hatte sich mit seinem Fahrschulwagen zum Linksabbiegen in der Mitte der Straße eingeordnet. Er bog dann auch ab, obwohl sich im Gegenverkehr das Auto des Klägers mit hoher Geschwindigkeit näherte und der Mann einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden konnte. Man hielt dem Fahrschüler grobes verkehrswidriges Verhalten vor. Das Argument, der Kläger hätte seine Geschwindigkeit zwangsläufig reduzieren müssen, als er den als Fahrschulfahrzeug gekennzeichneten Wagen erkannt habe, ließen die Richter nicht gelten. Eine besonders erhöhte Sorgfaltspflicht als Teilnehmer am Gegenverkehr bestehe gegenüber Fahrschülern nicht.
(Az.: 12 U 772/02)