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Buntes Treiben mit vielen Motorrädern und Menschen an einem Hafen am Wasser.

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Fahrtraining auf einer Rennstrecke

Fahrtraining auf einer Rennstrecke

Ein Fahrtraining auf einer Grand Prix-Strecke, bei dem die Teilnehmer nicht gegeneinander antreten oder gegen die Zeitmessung fahren, ist keine "Fahrveranstaltung". Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrzeugkaskoversicherung angeführte "Rennklausel" greift nicht ein. Die Kaskoversicherung muss deshalb für ein beim Fahrtraining verunfalltes Fahrzeug Schadenersatz leisten.

Ausschlaggebend ist, dass die einzelnen Fahrtrainingsteilnehmer nicht gegeneinander fahren und dass die Rundenzeiten auch nicht gemessen werden. Allein die Trainingsvorgabe, "am persönlichen Limit auf der Ideallinie" zu fahren, reicht nicht aus, um die Übungsfahrt als Rennen einzustufen.

OLG Köln, Az.: 9 U 76/06

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    Beim Frühjahrscheck des Motorrades gibt es einiges zu beachten! Damit ihr auch nichts vergesst um sicher in die neue Saison zu starten findet ihr hier die wichtigsten Punkte die es zu prüfen gibt.

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