Fahrtraining auf einer Rennstrecke
Fahrtraining auf einer Rennstrecke
Ein Fahrtraining auf einer Grand Prix-Strecke, bei dem die Teilnehmer nicht gegeneinander antreten oder gegen die Zeitmessung fahren, ist keine "Fahrveranstaltung". Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrzeugkaskoversicherung angeführte "Rennklausel" greift nicht ein. Die Kaskoversicherung muss deshalb für ein beim Fahrtraining verunfalltes Fahrzeug Schadenersatz leisten.
Ausschlaggebend ist, dass die einzelnen Fahrtrainingsteilnehmer nicht gegeneinander fahren und dass die Rundenzeiten auch nicht gemessen werden. Allein die Trainingsvorgabe, "am persönlichen Limit auf der Ideallinie" zu fahren, reicht nicht aus, um die Übungsfahrt als Rennen einzustufen.
OLG Köln, Az.: 9 U 76/06