Fahrverbot vs. Jobverlust
Fahrverbot vs. Jobverlust
Bei besonders gravierenden Fällen kann wegen beruflicher Nachteile vom Regelfahrverbot abgesehen werden. Dies bestätigte das OLG Bamberg.
Ein Autofahrer war wegen einer fahrlässig begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße verurteilt worden. Das in solchen Fällen vorgesehene Fahrverbot wurde nicht verhängt. Auf Einspruch der Staatsanwaltschaft wurde die Sache an das zuständige AG zurückverwiesen, das in seinem neuerlichen Urteil nach umfassender Beweiserhebung zwar die Geldbuße erhöhte, jedoch wieder von einem Fahrverbot absah.
Es gab erneut Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft.
Das OLG Bamberg bestätigte jedoch die Entscheidung des Amtsgerichts. Obwohl der Kraftfahrer mehrfach Geschwindigkeitsverstöße begangen hatte, konnte nach Auffassung des Gerichts von der Verhängung des Regelfahrverbots ausnahmsweise abgesehen werden. Da der Autofahrer bei Verlust seines Führerscheins mit der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen musste, stelle dieser Umstand eine erhebliche, eine Ausnahme rechtfertigende Härte für ihn dar. In diesem speziellen Fall führte das OLG aus, dass die Indizwirkung der Regelfahrverbote nicht ausnahmslos bestehe. Selbst dann, wenn eine beharrliche Pflichtverletzung vorliege, ziehe das nicht automatisch ein Fahrverbot nach sich. Dem Richter stehe vielmehr ein Ermessenspielraum zu, um Verstößen im Straßenverkehr mit der im Einzelfall angemessenen Sanktion zu begegnen. Die Sanktion in Höhe des dreifachen Bußgeldes, sah das OLG in diesem besonderen Fall als konkret angemessen an.
(Az: 3 Ss OWi 1396/05)