Fahrzeug blockiert Garage
Und endlich ist auch dieses oft vorkommende Vergehen eindeutig geklärt.
Es wurde zweifelsfrei geklärt das die herbei gerufene Polizei das Recht besitzt ein Fahrzeug, welches eine Garage auf privatem Grund blockiert, abschleppen zu lassen. Die Gesamtkosten hat ausnahmslos der Kfz Halter - Fahrer des falsch parkenden Fahrzeuges zu übernehmen. Damit ist endlich eine mehr als unklare Situation im Sinne des Grundstückseigentümers geregelt worden.
Denn bisher musste der Grundstückseigentümer die Kosten für Abschleppen usw. zunächst aus eigener Tasche vorfinanzieren, um sich zu einem späteren Zeitpunkt über einen Rechtsanwalt die Kosten vom Falschparker ersetzen zu lassen.
Az: 20 K 2227/07