Führerschein durch Umparken verlieren
Führerschein durch Umparken verlieren....
Es kann den Führerschein kosten, wenn man angetrunken sein Fahrzeug nur mal umparkt. Dies geht aus einem Beschluss des OLG Karlsruhe hervor.
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau nach einer Feier ihr abgeparktes Auto auf einen nur wenige Meter entfernten Parkplatz umstellen wollen. Dies kurze Fahrt mit 1,49 Promille im Blut stellte eine Polizeistreife fest. Das AG Sinsheim sah die Frau wegen «vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr» schuldig und setzte eine Geldstrafe von 840,- € fest. Ihr wurde der Führerschein für neun Monate entzogen.
In der Revision bestätigte das OLG Karlsruhe das Urteil: Trunkenheit im Straßenverkehr mit 1,1 Promille gilt als Verkehrsstraftat und führe grundsätzlich zu einem Entzug der Fahrerlaubnis. Dass die Frau auf einer öffentlichen Straße gefahren ist, sei außerdem von entscheidender Bedeutung. Hätte sie ihren Wagen nur auf einem Parkplatz bewegt, wäre ihr der Führerscheinentzug wahrscheinlich erspart geblieben.
(Az.: 2 Ss 102/04)