Führerschein weg?
Führerschein nicht immer weg
Wenn ein Autofahrer unter Einfluss von Alkohol stehend, über eine rote Ampel fährt, ist er den Führerschein nicht unbedingt los. Das geht aus einem Urteil des Landgerichtes Berlin hervor. Das Gericht bestätigte die Klage eines Fahrzeugführers, gegen den Verlust seines Führerscheins. Der Mann hatte mit 0,7 Promille eine rote Ampel ignoriert.
Ein Gericht der Vorinstanz hatte mit dem Argument, dieses Verhalten lasse auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit schließen, den Entzug des Führerscheins angeordnet. Das LG urteilte allerdings anders. Im vorliegenden Fall dürfe nicht automatisch angenommen werden, dass der Fahrfehler auf den Alkoholgenuss zurückzuführen war. Auch nüchterne Autofahrer überfahren hin und wieder rote Ampeln.
Az: 536 Qs 166/05