Führerscheinentzug für Vielfahrer rechtens
Führerscheinentzug für Vielfahrer rechtens
Bei mehrmaliger Wiederholung von Verkehrsverstößen und entsprechenden Einträgen in Flensburg können auch Vielfahrer keinen Sonderstatus zur Rettung ihres Führerscheins geltend machen.
Das hat der Bayerische VGH geurteilt. Der 11. VGH-Senat wies damit die Beschwerde eines Münchners ab. Ihm hatte die Stadt München die Fahrerlaubnis nach elf Einträgen im Flensburger Register mit insgesamt 23 Punkten wegen mehrfacher Tempoverstöße, die Fahrerlaubnis entzogen. Personen, mit 18 oder mehr Punkten, müssen gemäß Straßenverkehrsgesetz zu Recht als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen werden. Sie stellen in aller Regel eine Gefahr für die übrigen Verkehrsteilnehmer dar.
Der klagende Rechtsanwalt hatte die Entscheidung der Stadt zunächst beim VG München angefochten. Als er dort einen negativen Bescheid bekam, legte er Beschwerde zum VGH ein, der ihn aber ebenfalls ausbremste. Er erklärte, seine Fahrweise sei "selbstverständlich nicht ständig und regelmäßig in formalistischer Weise auf peinlichst genaue Beachtung der Verkehrsvorschriften ausgerichtet", und hat damit als Kläger deutlich seinen mangelnden Willen und eine verächtliche Einstellung gegenüber verkehrsrechtlichen Bestimmungen zum Ausdruck gebracht, betonten die Richter.
(Az: 11 CS 04.2955)