Führerscheintourismus
Führerscheintourismus
Das Bundesverwaltungsgericht hat dem "Führerscheintourismus" einen Dämpfer verpasst.
Inhaber einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis, in der ein deutscher Wohnsitz vermerkt ist, dürfe die Nutzung im Bundesgebiet untersagt werden, entschieden die Richter.
Deutsche Behörden dürften die Autofahrer auch nachträglich zur medizinisch psychologischen Untersuchung bitten. Bei Weigerung könne das Recht aberkannt werden, die Fahrerlaubnis hierzulande zu nutzen.
Az.: BVerwG 3 C 26.07 und BVerwG 3 C 38.07
Quelle: MZ Sachsen-Anhalt