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Buntes Treiben mit vielen Motorrädern und Menschen an einem Hafen am Wasser.

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Gefährliche Seitenblicke

Gefährliche Seitenblicke

Ortsunkundige Kraftfahrer mit der Landkarte hinterm Steuer, wer kennt das nicht. Bei Autos mit ortsfremdem Kennzeichen ist deshalb Vorsicht geboten. Nur zu leicht kommt es zu riskanten Fahrmanövern, wenn der Suchende seine Nase zu tief in die Karte steckt.

Beim Unfall nennt die Kaskoversicherung das "grob fahrlässig" und weigert sich den entstandenen Schaden zu zahlen.

Nicht immer rechtens, wie ein Fall zeigt. Ein kurzer Seitenblick auf die Karte war einem Autofahrer zum Verhängnis geworden und es kam zum Unfall. Er wollte seinen Schaden von der Kaskoversicherung bezahlt haben. Diese verweigerte dies und wurde vom Landgericht Aschaffenburg eines Besseren belehrt. Der Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht ist bei weitem nicht so schwer, dass von einer "groben Fahrlässigkeit" auszugehen ist. Denn bei fast jeder Autofahrt sei der Fahrer kurzfristig unaufmerksam. Gleiches kann beim Blick auf den Beifahrer oder in den Außenspiegel passieren. Würde man in all diesen Fällen grobe Fahrlässigkeit annehmen, hätte die Vollkasko ihren Sinn und Zweck verloren.

Ein Haftungsausschluss gelte daher nur bei "besonders schweren, unentschuldbaren Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht". Beispiele sind das Aufheben eines heruntergefallenen Gegenstandes während der Fahrt oder das Umdrehen, um etwas auf den Rücksitz zu legen.

Während ein Fahrer, der sich nach seinem plötzlich aufschreienden Kind umdreht und dadurch in einen Unfall verwickelt wird, wiederum nicht grob fahrlässig handelt.

(Az. 3 O 266/2004)

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