Geldstrafe statt Fahrverbot
Geldstrafe statt Fahrverbot
Bringt ein mehrmonatiges Fahrverbot den Job des Verkehrssünders in Gefahr, kann es in eine Geldstrafe umgewandelt werden, so Deutsche Anwaltverein in der Bundeshauptstadt. Man bezieht sich dabei auf ein Urteil des OLG Hamm . Das Gericht gab einem Fahrzeugführer Recht, dem wegen eines zwei Monate andauernden Fahrverbotes die Kündigung drohte und wies damit ein Urteil aus Vorinstanz zurück.
Ist der Arbeitsplatz des Betroffenen durch den vorübergehenden Verlust des Führerscheines ernsthaft in Gefahr, sei von einem Fahrverbot abzusehen. Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber des Verkehrssünders mitgeteilt, der Mann könne zur Ausübung seines Jobs auf keinen Fall länger als einen Monat auf den Führerschein verzichten. Anderenfalls müsse er mit der Kündigung rechnen.
Az: 3 Ss OWi 601/04