Geschwindigkeit auf Autobahnen
Geschwindigkeit auf Autobahnen
Wer auf der Autobahn zu langsam unterwegs ist kann bei einem Unfall mit haftbar gemacht werden.
Das AG Wilhelmshaven verhandelte einen Fall bei dem ein Fahrer die linke Spur für einen Überholer räumte. Dabei fuhr er einem auf der rechten Spur fahrenden Wagen einer Frau auf, die nur mit Tempo 60 unterwegs war.
Die Richter befanden sie war zu langsam und gaben der Frau 50 Prozent Mitschuld.
(6 C 602/2002(I)