Haftung für Konstruktionsfehler
Haftung für Konstruktionsfehler an einem Auto
Für Konstruktionsfehler an einem Auto haftet der Händler auch bei einem Gebrauchtwagen. So ein entsprechendes Urteil des OLG in Jena.
Das Gericht verurteilte einen Händler, für einen Schaden an einem Fahrzeug aufzukommen, den er als fünf Jahre alten Gebrauchten verkauft hatte. Am Zylinderkopf war ein Riss festgestellt worden, ohne dass der Besitzer den Motor überhitzt hatte. Dies wurde durch einen Gutachter festgestellt. Zudem gab der Fachmann an, beim betreffenden Modell komme es öfter zu diesem Problem. Dies sah das Gericht durch ein Schreiben des Herstellers bestätigt. Dieser hatte auf Grund der Probleme den Zylinderkopf neu entwickelt.
Vor diesem Hintergrund urteilte das Gericht, es handle sich nicht um normalen Verschleiß, sondern um einen Konstruktionsfehler. Demzufolge habe der Händler zu haften.
(Az.: 1 U 846/04)