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Heimlich aufgemotzte Fahrzeuge

Heimlich aufgemotzte Fahrzeuge

Wer, ohne es seinem Versicherer mitzuteilen, sein Auto aufmotzt und ihm durch Manipulationen am Motor und Fahrwerk eine schnellere Gangart verleiht, geht bei der Schadensregulierung nach einem Unfall leer aus. Auch dann, wenn die mit dem so genannten Tuning verbundenen Veränderungen nicht unmittelbare Ursache des Unfalls sind.

Mit dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz blieb jetzt der Besitzer eines Audi 80 Cabrio auf einem Totalschaden von 12.000 Euro sitzen. Sein Sohn und dessen Freund waren mit dem Wagen im stark angetrunkenen Zustand unterwegs, als der am Steuer sitzende Freund bei voller Fahrt die Handbremse zog. Das Fahrzeug kam ins Schleudern und überschlug sich. Der Freund starb noch am Unfallort, der Sohn des Audio-Inhabers kam mit leichten Verletzungen davon.

Beim anschließenden Schadensgutachten stellte sich heraus, dass das Fahrwerk des Wagens tiefer gelegt, die Bereifung ausgetauscht, Distanzringe zur Spurverbreitung angebracht und ein 15 kW stärker Motor eingebaut worden war - alles an der Vollkasko-Versicherung vorbei.

"Zwar kam als Unfallursache eindeutig nur das eklatante Fehlverhalten des betrunkenen Fahrers in Frage", doch nach Auffassung der Koblenzer Richter wirken sich derartige Veränderungen auch auf das Fahrverhalten des Benutzers aus und erhöhen das Unfallrisiko.

"Ein getuntes Auto verleite gerade junge Leute dazu, die Möglichkeiten des Fahrzeuges tatsächlich auszureizen". Entsprechend hätte das Tuning bei Meldung an die Versicherung zu einer höheren Prämieneinstufung geführt.

(Az. 10 U 56/06)

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