Im Ausland besser versichert
Im Ausland besser versichert
Endlich einmal gute Nachrichten aus Brüssel für den Autofahrer. In den EU-Ländern gibt es jetzt einen besseren Versicherungsschutz bei Verkehrsunfällen. Aber Vorsicht: In Ländern wie Bulgarien sind die Entschädigungssummen immer noch erschreckend niedrig.
Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit trat in der Woche vor Weihnachten die fünfte EU-Kraftfahrzeug-Richtlinie im bundesdeutschen Recht in Kraft. Die wichtigste Neuerung bringt einen verbesserten Versicherungsschutz bei Verkehrsunfällen in den EU-Ländern. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen der Haftpflichtversicherungen werden erhöht und EU-weit vereinheitlicht. Geschädigte können ihre Ansprüche nach einem Auslandsunfall nun auch gerichtlich zu Hause geltend machen.
Kam es nach einem Verkehrsunfall im Ausland zum Streit, musste man als geschädigter Ausländer seine Ansprüche bislang im Gastland juristisch durchfechten - mit allem Aufwand und den Kosten, die zu dem menschlichen Schaden nach einem schweren Unfall hinzukommen.