Innerstädtisches
Innerstädtisches
Im Grunde ist eine Überschreitung von mehr als 32 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine klare Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße und Fahrverbot einhergeht. Vorausgesetzt es werden für die Messung 200 Meter Abstand zum Ortseingang - Ausgang beibehalten.
Bei dem Abstand ist an zu merken, das dies eine Amtsanweisung und keinesfalls ein vom Gesetzgeber vorgeschriebenes Gesetz ist. Die Messung erfolgte in diesem Fall mit nur 50 Metern Abstand zum Ortsausgangsschild.
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat dem Einspruch stattgegeben, und die Messung aus Gründen der im Raum stehenden Ungleichbehandlung zu Gunsten des betroffenen Verkehrsteilnehmers abschließend entschieden, auch wenn die Messung selbst in Ordnung war.