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Buntes Treiben mit vielen Motorrädern und Menschen an einem Hafen am Wasser.

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Keine Mitschuld trotz Trunkenheit

Keine Mitschuld trotz Trunkenheit

Trunkenheit am Steuer führt im Falle eines Unfalles nicht automatisch zur Haftung.

Allerdings nur unter bestimmter Voraussetzungen, wie aus einem aktuellem Urteil hervorgeht. Nach einem Unfall kann unter bestimmten Umständen selbst ein erheblich betrunkener Fahrer von jeder Haftung freigesprochen werden. Das traf in einem Fall zu, den das Amtsgericht Landstuhl (Rheinland-Pfalz) zu verhandeln hatte. Dabei stieß ein Fahrer mit einem Wagen zusammen, der aus einer untergeordneten Straße kam. Das Gericht sprach dem Unfallopfer unter anderem den Ersatz der Reparatur- und Sachverständigenkosten sowie einen Ausgleich für die verursachte Wertminderung des Wagens zu - obwohl die Polizei bei dem Mann einen Blutalkoholgehalt von 1,68 Promille feststellte. Dem Gutachten eines Sachverständigen zufolge, auf das sich das Gericht berief, hätte auch ein nüchterner Fahrer den Unfall nicht vermeiden können. Selbst ein «Idealfahrer» hätte dazu keine Chance gehabt. Die Alkoholisierung des Mannes spiele somit für den Unfallverlauf keine Rolle. Der Verursacher müsse alleine haften.

(Az.: 1 O 806/06)

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