Kleinvieh im Verkehr
Kleinvieh macht auch Mist
Zur Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmern muss ein Autofahrer schon mal Opfer in Kauf nehmen. Zum Beispiel Kleintiere. "Ich bremse auch für Eichhörnchen" - das ist zwar recht nett gemeint, kann aber mächtig viel Ärger einbringen. Wer für ein Kleintier bremst und dadurch einen Auffahrunfall verursacht, haftet für den Schaden mit. So hat das saarländische OLG in einem besonders tierischen Fall entschieden. Ein Autofahrer trat mit 70 km/h fahrend, kräftig in die Bremse, weil ein Eichhörnchen über die Straße lief. Um einen Auffahrunfall zu verhindern, musste der nachfolgende Motorradfahrer ebenfalls stark bremsen. Er kam ins Schlingern, rutschte über die Fahrbahn gegen das Heck des Vordermanns und prallte in der Folge gegen die Leitplanke. Dabei verletzte er sich schwer.
Das OLG wies zwei Drittel der Schuld an den Autofahrer und ein Drittel an den Biker und begründete dies mit der Meinung, dass der Beklagte habe sich "nicht wie ein Idealfahrer verhalten habe", als er für das Kleintier abgebremst hatte. Das Tier hätte überfahren werden müssen, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen, meinte das Gericht. Sie sahen aber auch in dem missglückten Bremsvorgang des Motorradfahrers einen Fahrfehler, weshalb er eine Teilschuld auf sich nehmen musste.
Az: 3 U 26/02