Kokain führt zum Führerscheinentzug
Kokain führt zum Führerscheinentzug
Schon der einmalige Konsum von Kokain zieht den sofortigen Entzug des Führerscheins nach sich. Das hat das VG Braunschweig entschieden und den Antrag eines Autofahrers im reifen Alter von 47 Jahren zurückgewiesen.
Dass der Drogenkonsum, welcher per Schnelltest bei einer Verkehrskontrolle festgestellt wurde eventuell schon längere Zeit zurückliegt, spielt laut VG keine Rolle. Die Einnahme von Kokain, sei grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, heißt es in dem Beschluss. Für den Entzug des Führerscheins ist es nicht nur entscheidend ob es während der Fahrt eine direkte Einwirkung hatte. Auch der eingeräumte einmalige Konsum von Kokain gebe "Anlass zu der Befürchtung, dass der Konsument am Straßenverkehr teilnehmen wird, obwohl er noch der Wirkung des Betäubungsmittels ausgesetzt ist".
Es ist nachgewiesen, das Rauschmittel, "insbesondere auch Kokain, zu nicht vorauszusehenden Ausfallerscheinungen und Selbstüberschätzungen führt", stellen die Richter fest. Wenn bei einem Verkehrsteilnehmer die Einnahme der Droge nachgewiesen wurde, sei deshalb die Fahrerlaubnis auch ohne vorherige Anhörung eines Gutachters in jedem Fall sofort einzuziehen.
(Az: 6 B 66/05)