Koks am Steuer
Koks am Steuer
Der Gesetzgeber greift zu schärferen Maßnahmen.
Künftig ist es bereits eine Ordnungswidrigkeit, wenn im Blut Kokain nachgewiesen wird. Bislang musste dazu erst das Abbauprodukt Benzoylecgonin nachgewiesen werden. Kokain wird künftig in die Liste der berauschenden Substanzen im Straßenverkehrsgesetz aufgenommen. Das war auf Grund von Unsicherheiten beim Testverfahren bislang nicht der Fall, obgleich Fahrten unter Wirkung von Kokain nach geltendem Recht untersagt ist.
Durch die Verwendung der Fluoridröhrchen kann Kokain inzwischen sofort nachgewiesen werden.