Krieg um Schadensfreiheitsrabatt
Krieg um Schadensfreiheitsrabatt
Ein Urteil des LG Flensburg stärkt Ehefrauen den Rücken, die während der Ehe mit dem Zweitwagen auf der Versicherung des Mannes gefahren sind.
Die Richter meinten, dass der Mann im Falle einer Trennung dazu verpflichtet ist, der Ex-Gattin den Schadensfreiheitsrabatt zu übertragen. Dies folge aus der ehelichen Lebensgemeinschaft. Danach komme im Falle der Trennung ein Schadensfreiheitsrabatt demjenigen Ehegatten zu, dem das Fahrzeug im Laufe der Ehe zugeordnet war.
LG Flensburg
Az.: 1 T 30/06