Lauter Schalldämpfer
Lauter Schalldämpfer
Ein Kradfahrer war im Karlsruher Raum bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen, weil der Schalldämpfer an seiner Kawasaki zu laut war. Er erhielt drei Punkte in Flensburg, 50,- € Strafe und die Betriebserlaubnis war erloschen. Er ging in Revision und das OLG Karlsruhe gab ihm Recht.
Begründung: Das Erlöschen der Betriebserlaubnis setzt die willentliche Umgestaltung voraus. Diese konnte dem Biker nicht nachgewiesen werden, da Querbleche durch Korrosion, Verschleiß oder starken Gebrauch abgefallen waren und für einen erhöhten Schallpegel sorgten.
(Az 1 Ss 30/05)