Lebensdauer von Motorradbekleidung
Lebensdauer von Motorradbekleidung
Wird ein Motorradfahrer im Straßenverkehr ohne seine Schuld in einen Verkehrsunfall verwickelt und wird bei seinem Sturz die Motorradbekleidung beschädigt, so hat der Unfallgeschädigte Motorradfahrer einen Anspruch auf Schadenersatz.
Je nach Alter der Motorradbekleidung kommt ein Abzug "neu für alt" in Frage.
Da die Motorradbekleidung eine sehr lange Lebensdauer hat, kommt ein solcher Abzug nicht in Betracht, wenn die Bekleidung erst gut 5 Monate alt ist. So ein Urteil des AG Essen
(Az.: 24 C 436/04)