Motorradkleidung - Schadenersatz
Motorradkleidung - Schadenersatz
Wird bei einem Verkehrsunfall die Motorradkleidung (Lederjacke, Stiefel) und der Helm beschädigt, so hat der geschädigte Motorradfahrer einen Anspruch auf vollen Schadenersatz.
Einen Abzug neu für alt muss er nicht akzeptieren. Denn bei der Motorradbekleidung handelt es sich um Schutzkleidung, welche nach einem Sturz zu ersetzen ist, damit die einwandfreie Schutzfunktion in Zukunft gewährleistet ist. Zudem ist allgemein bekannt, dass gerade alte, getragene Lederjacken einen Liebhaber- und Abnehmerkreis haben und durch den Gebrauch kaum an Wert verlieren.
Quelle: Landgericht Darmstadt, Az.: 13 O 602/05