Nachschlüsseln=Versicherungsverlust
Nachschlüsseln=Versicherungsverlust
Verschweigt ein Versicherter nach einem Diebstahl seines Fahrzeugs das Bestehen eines Nachschlüssels, so ist der Versicherer auch dann nicht zur Zahlung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer sie nach Fertigung eines Schlüsselgutachtens einräumt. Das hat das Landgericht Köln entschieden.
In dem Fall hatte ein Versicherungsnehmer in der Schadensmeldung die Frage, ob er einen Nachschlüssel habe fertigen lassen, verneint. Die Assekuranz konnte ihm aber später auf Grund von Kopierspuren an einem der beiden Originalschlüssel nachweisen, dass er gelogen hatte. Das kostete ihn letztlich den Versicherungsschutz.
LG Köln
Az.: 24 O 519/05