Nicht jeder Sturmschaden wird gezahlt
Nicht jeder Sturmschaden wird gezahlt
Bei einem Unfall durch Sturm zahlt unter Umständen die Teilkaskoversicherung. So eine Verlautbarung der ARAG. Wird ein Auto von einer Sturmbö von der Straße gerissen, kann die Teilkaskoversicherung für den entstandenen Schaden zahlen. Verpflichtet ist die Versicherung aber nur wenn tatsächlich allein die Windstärke für den Unfall verantwortlich ist.
Laut einem Urteil des Landgerichts Chemnitz hatte im verhandelten Fall ein Autofahrer durch starke Sturmböen die Kontrolle über seinen Wagen verloren. Die Richter werteten "wetterbedingte Luftbewegungen von mindestens Windstärke acht" als alleinige Unfallursache. Eine mittelbare Folge des Sturms - etwa weil der Fahrer wegen einer Böe das Steuer verrissen hat - hätte die Versicherung aus der Verantwortung genommen.
(Az.: 6 S 98/02)