Organizer im Fahrzeug nutzen
Organizer u.a. im Fahrzeug nutzen
Wer beim Fahren mit einem Kleincomputer (z.B. PDA, Handy mit Organizer oder mp3-Player) hantiert, muss gleich dem Telefonieren mit einem Bußgeld rechnen. Das gilt auch dann, wenn der Fahrer mit dem Multifunktionsgerät gar nicht telefoniert, sondern nur den Datenspeicher abruft.
Im vorliegenden Fall hatte ein Kraftfahrer, während der Fahrt sein elektronisches Notizbuch bedient und wurde dabei von der Polizei erwischt. Er sollte ein Bußgeld von 40,- € bezahlen.
Das OLG verwies den Fall an das AG in Mannheim zurück. Dieses sprach den Mann frei, weil die StVo nur die Benutzung eines "Mobil- oder Autotelefons", nicht aber die eines elektronischen Notizbuches untersagt. Laut OLG ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch aber auch ein Kleincomputer oder PDA mit integriertem Telefon als Mobiltelefon einzustufen, weil man damit nicht nur Daten speichern, sondern auch telefonieren kann.
Ob dies auch der Fall ist, wenn der Computer nicht über eine Mobilfunkkarte verfügt, ließ das OLG offen. OLG Karlsruhe
(Az: 3 Ss 219/05)