Ortsunkundig - Tempo 30
Ortsunkundig - Tempo 30
Vergesslichkeit kann vor Fahrverbot schützen.
Ein ortsunkundiger Verkehrsteilnehmer befuhr auf der Anreise eine Tempo 30 Zone korrekt, um nach einem Schaufensterbummel und einem Restaurantbesuch die gleiche Strecke mit überhöhter Geschwindigkeit zurück zu fahren. Die *Vergesslichkeit* des Verkehrsteilnehmers genügte in diesem Fall das zu befürchtende Fahrverbot zurück zu stellen, um nach einer besonderen Prüfung des zuständigen Amtsgerichts erneut zu entscheiden. Das OLG begründet die Entscheidung damit keine verkehrserziehende Maßnahme zu erkennen ....