Prämiennachteil in der Vollkasko
Ein Unfall und wie so oft sind beide Beteiligte je zur Hälfte schuld an dem Malheur
Doch einer schaltet seine Vollkaskoversicherung ein, die den Schaden am eigenen Pkw ersetzt. Konsequenz: die Prämie steigt.
Auch daran muss sich der Unfallgegner zur Hälfte beteiligen, entschied der Bundesgerichtshof. Denn dieser sei mit der Auslöser dafür gewesen, dass die Versicherung einspringen musste. Das Landgericht Berlin war noch davon ausgegangen, dass eine Schadensteilung hinsichtlich der Prämienerhöhung nicht in Betracht komme, da hier nur der Schaden am eigenen Pkw reguliert werde. Das sahen die Karlsruher Richter anders. BGH
Az.: VI ZR 36/05