Rechts vor Links
Rechts vor Links
OLG Koblenz- Kraftfahrer müssen an Kreuzungen auf abgelegenen Wirtschaftswegen neben der Regel »rechts vor links« auch den von links kommenden Verkehr beachten. Das erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einer Entscheidung.
Geklagt hatte der Mann einer Autofahrerin. Sie war mit ihrem Wagen auf einem Wirtschaftsweg in einem Weinberg unterwegs und hatte ein von links kommendes Auto nicht wahrgenommen. Es kam zum Zusammenstoß. Obwohl die Frau die Vorfahrtsregeln beachtet habe, habe das Ehepaar nur einen Anspruch auf den Ersatz von zwei Dritteln seines Schadens.
Die Richter erklärten, die Frau habe den Unfall mit verursacht. Ein Wirtschaftsweg verleite dazu, nicht mit anderen Fahrzeugen zu rechnen. Daher müsse der Vorfahrtsberechtigte ein unvorsichtiges Verhalten der anderen Autofahrer einkalkulieren.
(Az: 12 U 25/05)