Rettungsfahrer - Verkehrsregeln
Rettungsfahrer - Verkehrsregeln
Auch Fahrer von Rettungsfahrzeugen müssen sich bei Blaulichtfahrten grundsätzlich an Verkehrsregeln halten.
Verstoße ein Fahrer gegen Vorschriften mit der Folge eines Unfalls, könne das die Ansprüche auf Schadensersatz mindern, so das LG Osnabrück. Die Richter meinten, der Rettungsfahrer habe insgesamt grob fahrlässig gehandelt. Er sei zu schnell auf eine sehr unübersichtliche Kreuzung gefahren und sich nicht vergewissert, dass andere Verkehrsteilnehmer sein Vorrecht erkannt hatten.
Vorangegangen war eine Entscheidung der 5. Zivilkammer des Gerichts. Der Fahrer eines solchen Fahrzeugs, der in eine Kollision mit 50.000,- € Schaden verwickelt war, hatte vor Gericht vergebens höheren Schadensersatz verlangt. Das Urteil ist rechtskräftig.
(Az.: 5 O 2941/04)