Risikoreiche Fahrweise
Risikoreiche Fahrweise
Hier mit weit überhöhter Geschwindigkeit an der Ampel anfahren.
Das Oberlandgericht Hamm hat mit einer Versicherungsgesellschaft das Recht zugesprochen eine bestehende Vollkaskoversicherung nach einem Unfall eines ihr eigenen Versicherungsnehmers, die Leistung zu entziehen.
Der Versicherungsnehmer war an einer Ampel mit qualmenden Reifen angefahren und hatte nach überqueren der Kreuzung die Gewalt über das versicherte Fahrzeug verloren, und wollte im Anschluss hieran das Fahrzeug über die bestehende Vollkaskoversicherung abgerechnet wissen.
Hier nun sah sich der Versicherungsnehmer mit der Tatsache konfrontiert darauf aufmerksam gemacht zu werden, das risikoreiches Fahren, in diesem Fall auch zu schnelles Anfahren mit anschließend hoher Geschwindigkeit grob fahrlässig ausgelegt wird. Die Versicherung ist demnach nicht zu belasten, und kann sich berechtigt dem bestehendem Vertrag entziehen.
Az: 20 U 218/06