Saisonkennzeichen
Saisonkennzeichen
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen müssen auf privaten Grundstücken "überwintern".
Sie in der zulassungsfreien Zeit auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen abzustellen, ist verboten. Wer erwischt wird, riskiere 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Eine Fahrt mit Saisonfahrzeug während der zulassungsfreien Zeit wird mit 50 Euro Bußgeld bestraft. Bei einem Unfall drohen zudem straf-, haftungs- und versicherungsrechtliche Konsequenzen.
Auch Probefahrten und Fahrten zur Werkstatt seien nur mit einem Kurzzeitkennzeichen erlaubt.