Schaden durch Einkaufswagen
Schaden durch Einkaufswagen
Beschädigt ein Autofahrer auf einem Parkplatz einer Verkaufseinrichtung mit dem Einkaufswagen ein fremdes Fahrzeug, muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung dafür aufkommen.
Im vorliegenden Fall hatte eine Person seinen Einkaufswagen losgelassen, um sein Auto zu öffnen. Der Karren rollte gegen einen geparktes Auto und beschädigte diesen. Der Mann zahlte erst einmal die Reparaturkosten an den Geschädigten und forderte die Summe danach bei seiner Privaten Haftpflichtversicherung ein. Die Versicherung weigerte sich jedoch die Zahlung zu übernehmen.
Der Grund für diese Rechtsprechung liege in der so genannten «Benzinklausel». Danach sind Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Autos entstehen, von der Versicherung abzudecken. Dazu gehört zum Beispiel das Be- und Entladen des Wagens.
[Az.: 301 C 769/03 (70)]