Schadenersatz bei unvorsichtigem Fahren
Schadenersatz bei unvorsichtigem Fahren
Der Deutsche Anwaltsverein weist darauf hin, dass laut Urteil des Erfurter Landgerichtes Autofahrer an Baustellen im eigenen Interesse besonders vorsichtig fahren müssen.
Ein zum Beispiel durch Bodenunebenheiten beschädigtes Fahrzeug, kann nicht auf Kosten der zuständigen Kommune repariert werden. In dem Fall der verhandelt wurde, war ein Pkw-Besitzer mit der Ölwanne seines Fahrzeuges am Bordstein hängen geblieben, als er von einem Parkplatz auf eine Straßenbaustelle fuhr. In der Folge ging auch der Motor kaputt. Der Kraftfahrer verlangte daraufhin Schadensersatz: ohne Erfolg. Bei "schwierigen Verkehrslagen" wie bei diesem Beispiel, sei von Verkehrsteilnehmern eine "gesteigerte Aufmerksamkeit" zu erwarten.
(Az.: 9 O 2203/03)