Schäden durch Frostaufbrüche
Schäden durch Frostaufbrüche
Immer häufiger als in den letzten Jahren machen sich um diese Jahreszeit auf den Straßen Frostaufbrüche und Schlaglöcher bemerkbar.
Um Fahrzeugschäden zu vermeiden, sollten Autofahrer deshalb besonders vorsichtig und mit angepasstem Tempo fahren. Aufgrund der fast leeren Haushaltskassen der Städte und Gemeinden können oft nur die gröbsten Straßenschäden und diese meist auch nur notdürftig beseitigt werden. Außerdem tragen die Kommunen der Verkehrssicherungspflicht schon Rechnung, wenn sie bei schadhaften Straßenabschnitten auf Frostaufbrüche hinweisen und Tempolimits anordnen.
Weil in den neuen Bundesländern der teilweise immer noch schlechtere Straßenzustand als allgemein bekannt vorausgesetzt wird, haftet dort auch der zu Schaden gekommene Autofahrer sogar mit, wenn Warnschilder fehlen. Allerdings müssen Bund und Gemeinden Kontrollen durchführen und die ärgsten Schäden beheben, wenn die ersten deutlichen Aufbrüche sichtbar werden. Die Häufigkeit dieser Fahrten hängt von der Einklassifizierung der Straße ab. Bleibt der Träger der Straßenbaulast auf viel befahrenen Bundes- oder Landstraßen untätig, kann er haftbar gemacht werden. Das trifft dann zu, wenn sich große und sehr tiefe Schlaglöcher mitten in der Fahrbahn befinden und diese für Autofahrer im Kolonnenverkehr nicht erkennbar sind.
Hans vermerkte dazu:
"..seltsam, das in den wenigsten Fällen die Biker mit einbezogen werden..!