Schäden durch Rückwärtsfahren
Schäden durch Rückwärtsfahren
Ein Sonntagsfahrer, der an den Säulen einer Tankstelle im Rückwärtsgang auf ein hinter ihm stehendes Fahrzeug zu stoßen beabsichtigt, sollte dies im Einzugsgebiet des Dresdener OG's tun.
Die Richter der sächsischen Metropole, die jetzt über genau solch eine fahrerische Meisterleistung zu entscheiden hatten , hielten ein einfaches Bußgeld in Höhe von 35 Euro für angemessen - und kassierten das vom zuständigen Amtsgericht zuvor gefällte Urteil, welches "wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit" noch auf 60 Euro Geldbuße bestanden hatte.
Der betroffene Pkw-Fahrer bemerkte erst beim Warten an der Zapfsäule einer Tankstelle in Torgau, dass es an dieser Stelle nur Lkw-Diesel gab. Also nichts wie weg und an die Nachbarsäule - ein Manöver, bei dem es der Mann tatsächlich fertig brachte, einen mindestens 5 bis 6 Meter hinter ihm stehenden Lkw zu rammen.
"Beim Rückwärtsfahren verlangt der Gesetzgeber zwar eine besondere Sorgfalt von allen Verkehrsteilnehmern - und bestraft Verstöße dabei besonders hart", doch eine gesteigerte Sorgfaltspflicht, wie sie beim Rückwärtsfahren im fließenden Verkehr gefordert wird, sei an den Zapfsäulen einer Tankstelle nicht vonnöten. Die Verkehrssituationen hier wären nach Auffassung der Dresdener Richter vielmehr mit denen auf Parkplätzen oder in Parkhäusern und Tiefgaragen zu vergleichen. "Und da kommt man bei einem vergleichbaren Malheur in der Tat mit dem niedrigeren Regelbußsatz davon".
(Az. Ss (OWi) 650/06)