Schlaglochunfall -- Fahrer haftet
Das OLG in Zweibrücken wies die Klage eines Spediteurs ab.
Was war passiert?
Ein LKW-Fahrer war mit gleichbleibender Geschwindigkeit über mehrere Schlaglöcher von ca. 14cm Tiefe gefahren. Das Fahrzeug kam ins Schleudern, kippte in der Folge um und die Ladung wurde stark beschädigt.
Die Auftragsfirma weigerte sich daraufhin, die Ladung zu bezahlen. Das veranlasste den Spediteur zu klagen.
In ihrem Urteil entschieden die Richter zu Gunsten der Auftragsfirma, mit der Begründung, dass ein aufmerksamer Fahrer die Schlaglöcher hätte erkennen und seine Fahrweise dieser Situation anpassen können. (Verringerung der Fahrgeschwindigkeit) Der Fahrer des LKW hat damit den Unfall schuldhaft verursacht. Hätte er "äußerste Sorgfalt" walten lassen, wäre der Unfall vermeidbar gewesen. Somit muss der Spediteur für seinen Fahrer einstehen.
(Az.: 4U 167/02)