Sirenen und rote Ampel
Sirenen und rote Ampel
Der deutsche Verkehrssicherheitsrat weist darauf hin das im Falle einer zwingend notwendigen Situation, hier zum Beispiel Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr, Polizei, ein vorsichtiges überfahren einer auf rot stehenden Ampelanlage erforderlich sein kann.
Erstaunlich aber dürfte der in diesem Zusammenhang sehr wichtige Hinweis sein, in keiner Weise bereit zu sein, die rechtlichen Konsequenzen im Falle eines Unfalls bedacht zu haben. Mit keiner Silbe wird die fraglich rechtliche Ausnahmesituation im Bezug auf die Straßenverkehrsordnung § 1 geklärt.
Man stelle sich vor eine innerstädtisch rote Ampel vorsichtig zu überfahren, während einige Dösbaddel infolge Unaufmerksamkeit oder lauter Musik nicht mitbekommen was Sache ist.
Ich bin davon überzeugt das der über rot fahrende im Zweifelsfall für die entstandenen Schäden aufzukommen hat. Ich setze voraus das der § 1 allgemein bekannt ist. Wer dagegen auch im Notfall verstößt haftet zumindest mit.